Elternvertretungen
Das Mitwirken der Eltern umfasst die offiziellen Aufgaben der Klassenelternvertreter, des Schulelternrates, der Gesamtkonferenz, der Fachkonferenzen und des Schulvorstandes.
Klassenelternvertreter:
Sie vertreten die Interessen ihrer Klassenelternschaft für die Dauer von zwei Jahren. Dabei kümmern sie sich um die Belange der Klasse auf zwei Ebenen, und zwar auf der Klassenebene (z.B. Vermittler zwischen Eltern und Lehrkräften, planen und/oder unterstützen Aktionen der eigenen Klasse) und auf der Schulebene (Schulelternrat, evtl. Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen).
Fachkonferenzen:
Die Elternvertreter der jeweiligen Fachkonferenzen werden für zwei Jahre gewählt. Inhalte der Fachkonferenzen sind z.B. die Entwicklung und Evaluation schuleigener Arbeitspläne oder die Vorstellung und Anschaffung neuer Materialien Sie bringen Wünsche und Ideen aus der Elternschaft ein und geben die Informationen an den Schulelternrat weiter.
Schulelternrat:
Er tagt in der Regel drei – bis viermal im Laufe eines Schuljahres. Eingeladen werden die Klassenelternvertreter, ihre Stellvertreter und die Schulleitung. Neben aktuellen Themen werden auch Inhalte besprochen. Der Schulelternratsvorstand trifft sich zur Vorbereitung der Sitzung und zum allgemeinen Austausch regelmäßig mit der Schulleitung. Ein sehr wichtiger Teil der Vorstandsarbeit liegt in der Unterstützung der schulinternen Kommunikation. Damit befördert er den Informationsaustausch zwischen Eltern, Kollegium und Schulleitung. Zudem obliegt dem Schulelternratsvorstand die Vertretung der Schulelternschaft der GS Nenndorf in beigeordneten Gremien (z.B. Kreiselternrat, Gemeindeelternrat).
Schulvorstand:
Im Schulvorstand wirkt die Schulleitung mit drei Lehrkräften und vier Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Im Rahmen der ihm zugeordneten Aufgaben hat der Schulvorstand – wie die Konferenzen und die Schulleitung auch – bei seinen Entscheidungen auf die eigene pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte Rücksicht zu nehmen. Der Schulvorstand entscheidet über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume.