Schulvorstand
Im Schulvorstand wirkt die Schulleitung mit drei Lehrkräften und vier Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Im Rahmen der ihm zugeordneten Aufgaben hat der Schulvorstand – wie die Konferenzen und die Schulleitung auch – bei seinen Entscheidungen auf die eigene pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte Rücksicht zu nehmen. Der Schulvorstand entscheidet über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume.





